Bildrechte: Das Recht am eigenen Bild auf WhatsApp & Co.

Damit privat bleibt, was privat ist

• Katja Nauck • Keine Kommentare • 

Der jüngste Nacktfoto-Leak privater Fotografien berühmter Hollywood-Schönheiten zeigt, dass man vorsichtig mit den in der Cloud gespeicherten Daten umgehen sollte. Wissen Sie genau, wo Fotos gespeichert werden, die Sie mit Ihrem Handy verschicken und welche Rechte Sie am eigenen Bild haben? Wir verraten, worauf man bei der Nutzung von Foto-Sharing-Apps und beim Versenden privater Bilder achten sollten.

Bildrechte_© friendsurance

Was passiert mit meinen Bildern auf Snapchat, WhatsApp und Instagram?

Ob WhatsApp, Instagram oder Snapchat – wer die beliebten Smartphone-Apps nutzt, um Bilder an Freunde und Bekannte zu verschicken, sollte sich über die Funktion der Apps und gewisse Sicherheitsrisiken im Klaren sein. Wie im jüngsten Fall konnten unberechtigte Personen Zugriff zu den persönlichen Fotos prominenter Personen erlangen, die über deren iPhone in der Apple Cloud gespeichert wurden. Es handelte sich wohl um ein Sicherheits-Leak in Apples iCloud, der kurz darauf behoben wurde.

Alle Fotos, die man mit seinem iPhone versendet, werden in iCloud zwischengespeichert. Das hat den Vorteil, dass man auf diese Inhalte auch dann noch extern zugreifen kann, wenn das Smartphone nicht in der Nähe oder beschädigt ist. Es sollte Ihnen aber klar sein, dass man allzu private, sensible Inhalte besser nicht in der Cloud ablegt, da es immer wieder zu solchen Sicherheitslücken kommen kann.
Tipp_iCloud_© friendsurance

Sehr großer Beliebtheit erfreut sich derzeit auch die Foto-App Snapchat, mit der man Bilder versenden kann, die sich in Sekunden auflösen und selbst löschen. Dass auf diese Weise versendete Inhalte nicht gespeichert werden können, ist ein Irrglauben. Der Empfänger der Bildnachricht kann sich entscheiden, ob er die Nachricht öffnet – bleibt sie ungeöffnet, löscht Snapchat das Bild nach 30 Tagen vom eigenen Server. Die Sicherheit dieser App hängt dabei von ihrem Gebrauch ab. Sie sollten sich bewusst darüber sein, dass Ihr versendetes Bild gespeichert werden könnte. Mit der App Snapgrab kann der Empfänger Fotos aus ungeöffneten Snapchat-Nachrichten speichern.

Wer Bilder über den Messenger-Dienst WhatsApp verschickt, der zu Facebook gehört, muss wissen, dass seine Daten dem amerikanischen Datenschutz unterliegen und nicht an die strengen europäischen Normen gebunden sind. Auch Instagram gehört zu Facebook und alle Bilder, die man bei Instagram teilst, sind auf dem Facebook-Server gespeichert. Das heißt, sie unterliegen den Datenschutzlinien von Facebook und gehen in die Nutzungsbestimmungen von Facebook über. Facebook darf Ihre Daten und hochgeladenen Inhalte zu eigenen Zwecken nutzen. Nach amerikanischem Recht ist dies zulässig, auch wenn es nach deutschen Recht fragwürdig bleibt. Überlegen Sie einfach generell, welche Fotos Sie unbedingt versenden möchten.

Das sollte man vor dem Versenden von Bildern beachten:

  • Lesen Sie unbedingt vor Nutzung von Messengern und Bilderapps die Nutzungsbedingungen durch und schauen Sie sich an, wo Sie Daten gespeichert werden.
  • Verwenden Sie unterschiedliche Passwörter für die Anmeldung bei Apps und Messenger-Diensten und ändern Sie Ihre Passwörter von Zeit zu Zeit.
  • Laden Sie keine allzu privaten oder sensiblen Bilder über Apps in die Cloud, von denen Sie nicht möchten, dass sie gespeichert werden können.
  • Versenden Sie keine Bilder mit privatem Inhalt an unbekannte Dritte oder Personen, denen Sie nicht vertrauen können.

Das Recht am eigenen Bild

Generell besitzt jede Person das Recht am eigenen Bild. Bevor ein Dritter ein Foto mit der eigenen Person verwenden darf, muss er um Einwilligung bitten und Sie davon in Kenntnis setzen. Sie haben das Recht, gegen die Verwendung zu widersprechen, jedoch gibt es hier einige Ausnahmen. Bilder mit Ihrer Person dürfen generell verwendet werden, wenn:

  • es sich um Bildnisse der Zeitgeschichte handelt (Gilt u.a. speziell für Personen des öffentlichen Lebens wie Politiker, Staatsoberhäupter, Wissenschaftler und Künstler.
  • die abgebildeten Personen nur Beiwerke einer Landschaft oder Örtlichkeit sind.
  • das Bild öffentliche Versammlungen und ähnliche Vorgänge zeigt.
  • das Bild nicht auf Bestellung angefertigt wurde und die Verbreitung einem Kunstinteresse dient.

Sollten Sie feststellen, dass ein Foto, auf dem Sie abgebildet sind, ohne Ihre Einwilligung verbreitet wurde, empfehlen wir, einen Fachanwalt zu kontaktieren. Die Verwendung von Fotos kann mitunter sehr vielen Ausnahmen unterliegen und muss im Einzelfall genau geprüft werden.

Bildrechte allgemein: Wem gehört ein Bild?

Auch wenn Sie gegen die Verwendung einer Abbildung mit der eigenen Person widersprechen können, ist es nicht einfach, generell die Nutzung zu untersagen: Ein Bild gehört per Urheberrecht immer dem Fotografen, egal wer oder was darauf abgebildet ist. Dieser kann es zu oben genannten Zwecken nutzen, wenn er die Einwilligung der abgebildeten Personen erhalten hat. Im Gegenzug sollten Sie daran denken, dass Sie nicht beliebig ein Foto, das ein Fotograf von Ihnen angefertigt hat, verwenden dürfen. Das Urheberrecht liegt immer beim Fotografen, der die genauen Nutzungsrechte übertragen darf. Fragen Sie daher vor Weiterverbreitung eines Fotos, das von einem Dritten fotografiert wurde, ob Sie die Nutzungslizenz erhalten. So beugen Sie unangenehmen rechtlichen Konsequenzen vor. Wenn Sie sich nicht sicher über die Verwendung oder das sichere Verschicken von Bildern sind, sollten Sie sich am besten anwaltlich beraten lassen.

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