Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung: Ist das sinnvoll?

• Katja Nauck • Keine Kommentare • 

In vielen Haftpflichttarifen lesen Sie immer wieder von Forderungsausfalldeckung. Aber was bedeutet das? Wir erläutern verständlich, was man unter Forderungsausfalldeckung versteht und warum es sinnvoll ist, dies in der Haftpflichtversicherung zu integrieren.


Forderungsausfalldeckung Haftpflichtversicherung

Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung



Eine Haftpflichtversicherung springt ein, wenn Sie als Versicherter dritten Personen Schäden zufügen oder das Eigentum von Dritten beschädigen. Denn es ist gesetzlich geregelt, dass man als Verursacher für Schäden haften muss, die man anderen zufügt. Die Haftpflichtversicherung prüft dabei zunächst, ob es sich um einen Schaden handelt, den man eindeutig verursacht hat. Sie dient auch dazu unberechtigte Ansprüche abzuwehren und prüft, ob man haftbar gemacht werden kann.
Wenn Sie einen Tarif für eine Haftpflichtversicherung auswählen, sollten Sie darauf achten, welche Leistungen Ihr Versicherungstarif beinhaltet.


Folgende Leistungen sollten unbedingt enthalten sein:


– internationale Haftung bei Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR
– Haftung bei Schlüsselverlust fremder Schlüssel
– Haftung bei Gefälligkeitsschäden
– Haftung bei Mietsachschäden
Forderungsausfalldeckung

Was bedeutet Forderungsausfalldeckung?



Von Forderungsausfall spricht man, wenn ein Dritter, der einem einen Schaden zugefügt hat, nicht in der Lage ist, den Schadensersatz zu leisten. Im Normalfall besitzt der Schadenverursacher eine Versicherung, die in diesem Fall einspringen würde und alle Kosten übernehmen würde, die durch den Unfall oder Schadensfall entstehen. Was aber, wenn derjenige, der am Schaden Schuld hat, keine private Haftpflichtversicherung und auch kein Vermögen besitzt, mit dem er haften könnte? In diesem Fall würde Ihre eigene Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung einspringen und das Schmerzensgeld oder den Schadensersatz zahlen, den der andere verursacht hat.


Ein Beispiel:


Sie laufen auf dem Fußgängerweg und ein Fahrradfahrer kommt von der Seite und fährt direkt in Sie hinein. Dabei fallen Sie so unglücklich, dass Sie mehrere Wochen ausfallen und eine längere Zeit in Behandlung sind.
Die Schuld an dem Unfall trägt eindeutig der Fahrradfahrer, der seine Schuld auch einsieht. Es stellt sich jedoch heraus, dass der Fahrradfahrer keine Haftpflichtversicherung besitzt und sich in einem finanziellen Engpass befindet, da er vor einigen Monaten seinen Job verloren hat. Wenn Sie in dieser Situation selbst auch keine Haftpflichtversicherung oder keinen Haftpflicht-Tarif mit Forderungsausfalldeckung besitzen, müssten Sie leider alle Kosten und den Verdienstausfall selbst finanzieren.

Da nicht jeder eine Haftpflichtversicherung besitzt, ist es sehr sinnvoll den Baustein Forderungsausfalldeckung im Haftpflichttarif zu integrieren. Im Schadensfall würden Sie sonst im schlechtesten Fall auf Ihren Kosten sitzen bleiben.

Wann Ihre Haftpflichtversicherung bei Forderungsausfall zahlt



Ihre private Haftpflichtversicherung würde bei Forderungsausfall einspringen, wenn derjenige, der Sie geschädigt hat, nicht zahlungsfähig ist. Das heißt, er besitzt keine eigene Haftpflichtversicherung und hat nicht die finanziellen Mittel, den Schaden zu bezahlen, den er Ihnen zugefügt hat. Ob jemand nicht zahlungsfähig ist, wird festgestellt, indem man ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet und einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Mit diesem prüft ein Gerichtsvollzieher, inwieweit der Schädiger mit seinem Besitz zur Verantwortung gezogen werden kann. Wenn festgestellt wird, dass kein Vermögen vorhanden ist, muss der Schädiger ggf. einen Offenbarungseid leisten.


Unser Tipp:


Benachrichtigen Sie Ihre Haftpflichtversicherung direkt nachdem der Schaden passiert ist

– Erkundigen Sie sich, ob es eine Mindest- und Höchstschadenhöhe für die Forderungsausfalldeckung gibt

– Geben Sie an, dass der Verursacher womöglich nicht in der finanziellen Lage ist, den Schadensersatz zu leisten und keine Haftpflichtversicherung besitzt

– Ihre Versicherung würde die Sachlage prüfen und ggf. den Schaden so regulieren als wäre der Verursacher der Versicherungsnehmer

– Fragen Sie nach, ob Ihre Versicherung ebenfalls die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens übernimmt

Wenn Sie unser Kunde sind und den Schadensfrei-Bonus für Ihre Versicherung nutzen, dann wenden Sie sich am besten direkt telefonisch an uns (0800/ 087 0880), damit wir Ihre Haftpflichtversicherung kontaktieren können und die Sachlage für Sie klären.


Fazit



Zwar besitzen laut GDV 85% der Deutschen eine Haftpflichtversicherung, jedoch verzichten ganze 15% auf den wichtigen Basisschutz. Das heißt, jeder siebte Deutsche ist nicht haftpflichtversichert. Daher ist die Chance nicht gerade gering, dass man durch jemanden geschädigt wird, der keine Haftpflichtversicherung besitzt. Für diesen Fall ist die Forderungsausfalldeckung ein sinnvoller Baustein in der Haftpflichtversicherung, da Sie die Kosten für den entstandenen Schaden trägt, wenn der Verursacher nicht dazu in der Lage ist. Im schlimmsten Fall würde man die Kosten sonst selbst tragen müssen und das können gerade bei Personenschäden und starken Verletzungen Kosten in enormen Umfang werden.

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