Geburt: Alle Leistungen der Krankenversicherung

Teil 2: Rund um die Entbindung und die erste Zeit mit dem Neugeborenen

• Katja Nauck • Keine Kommentare • 

Wenn die Geburt eines Kindes bevor steht, stellt sich auch die Frage, welche kostenlosen Leistungen man in Anspruch nehmen kann. Damit Sie nicht lange suchen müssen, erfahren Sie hier auf einen Blick, welche Leistungen Sie rund um die Geburt von Ihrer Krankenversicherung erwarten können und welche Erstuntersuchungen Ihr Baby erhält.
In einem weiteren Blogartikel “Schwangerschaft: Alles, was Sie jetzt wissen müssen – Infografik“ erfahren Sie, welche Leistungen Mütter während der Schwangerschaft von der Krankenkasse erhalten.

Geburt Leistungen Krankenversicherung © Friendsurance

Leistungen für Mütter rund um die Geburt

Ihre ganze Schwangerschaft bereiten Sie sich darauf vor: Wenn es endlich soweit ist, müssen Sie sich keine Sorgen machen, denn Ihre Krankenversicherung zahlt nahezu alle Kosten rund um die Geburt.

Fahrtkosten

Am Tag der Geburt zahlen Sie je nach Krankenversicherung lediglich 10% der entstandenen Kosten für die Fahrt mit dem Krankenwagen, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen PKW.

Stationäre Behandlung

Ihre Krankenversicherung zahlt alle Kosten der Entbindung im Krankenhaus und der Hebammenbetreuung bei Krankenhaushebammen. Wenn Sie nicht ambulant entbinden, also nicht kurz nach der Geburt das Krankenhaus verlassen, zahlen manche Krankenkassen auch einen Zuschuss für die Übernachtung des Vaters. Wenn Sie in einem Geburtshaus entbinden möchten, sollten Sie sich vorher genau erkundigen, ob Sie von der Kasse nur einen Zuschuss erhalten oder die Kosten sogar vollständig übernommen werden.

Für folgende Leistungen müssten Sie ggf. etwas dazuzahlen:

– Einzelzimmer/Familienzimmer inklusive Übernachtungskosten für den Vater
– Zuzahlung für 24h-Rufbereitschaft bei freiberuflichen Beleghebammen

Wichtige Hinweise für Mütter, die privat versichert sind

Wenn Sie privat krankenversichert sind, können Sie von Ihrer Versicherung einen Sonderbeitragstarif zu Beginn der Schwangerschaft erhalten. Viele Versicherer bieten auch eine Entbindungspauschale an. Als Privatpatientin haben Sie generell Anspruch auf Krankenhaustagegeld, Chefarztbehandlung und Unterbringung in einem Einzel- bzw. Familienzimmer für die Zeit des Aufenthaltes. Alle Leistungen, die als Wahlleistungen und Zusatzuntersuchungen gelten, werden jedoch auch bei einer privaten Krankenversicherung nur bei Notwendigkeit bezahlt. Hier sollten Sie sich von Ihrem behandelnden Frauenarzt beraten lassen.

Wer überlegt, sich privat zu versichern, sollte bedenken, dass eine private Krankenversicherung immer einkommensabhängig ist und bereits mindestens 8 Monate vor dem Geburtstermin bestehen muss. Es gibt jedoch private Krankenzusatzversicherungen, die Sie auch als gesetzlich Versicherte in der Schwangerschaft abschließen können. Fragen Sie hier am besten frühzeitig bei der jeweiligen Versicherung nach.

Diese Leistungen erhalten Mütter für sich und Ihr Neugeborenes

Wenn das Baby endlich auf der Welt ist, beginnt die Zeit der Eingewöhnung an das neue Leben zu dritt. Gerade in dieser sogenannten Wochenbettzeit erhalten Mutter und Kind eine umfassende Betreuung und Hilfe durch die Hebamme.

Mütter haben Anspruch auf folgende Leistungen:

– täglichen Besuch der Hebamme in den ersten 10 Tagen nach Entbindung
– 16 weitere Hebammen-Besuche in den ersten 8 Wochen
– 4 weitere Besuche bei Stillproblemen bis Ende der Stillzeit
– bis zu 2 Nachuntersuchungen beim Frauenarzt
– Rückbildungsgymnastik und zahlreiche weitere Kurse mit und ohne Kind

Tipp: Sie können während der Schwangerschaft und in der Wochenbettzeit von Ihrer Krankenkasse eine Haushaltshilfe erhalten, wenn keine weitere im Haushalt lebende Person den Haushalt übernehmen kann. Dies gilt allerdings nur bei besonders starken Schwangerschaftsbeschwerden und Bedingungen, die es Ihnen nicht ermöglichen, den Haushalt adäquat weiterzuführen. Diese müssen Sie sich von Ihrem Frauenarzt bescheinigen lassen. Einen Antrag auf Haushaltshilfe erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung.

So versichern Sie Ihr Kind

Ihr Kind ist ab dem 1. Tag kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung der Mutter versichert. Natürlich ist es auch möglich, es über die gesetzliche Krankenversicherung des Vaters zu versichern. Hier sollte man sich bei der jeweiligen Krankenkasse erkundigen, ob der Tarif kostenlos zu einer Familienversicherung erweitert werden kann. Damit alle Vorsorge-Untersuchungen für das Neugeborene von der Krankenkasse finanziert werden, sollten Sie sich direkt nach der Geburt an die Krankenkasse wenden und das Kind per Einreichung der Geburtsurkunde und weiterer benötigter Daten melden.

Eltern, die privat versichert sind, müssen ihr Kind kostenpflichtig in der privaten Krankenversicherung anmelden. Es kann nicht gesetzlich versichert werden. Auch hier wird man nach Abgleich der Gesundheitsfragen einen günstigeren Beitrag zahlen, je jünger das Kind bei der Anmeldung ist. Gesetzlich versicherte Eltern können auf Wunsch auch eine private Krankenzusatzversicherung für das Kind abschließen, die Zahnersatz erstattet und sonstige Privatleistungen wie das Krankenhaustagegeld, den Anspruch auf Chefarztbehandlung und Einzelzimmer enthält.

Wenn Sie sich fragen, welche Versicherungen über die Krankenversicherung hinaus wichtig wären, sollten Sie für Ihre Familie unbedingt eine Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung abschließen. Die Haftpflichtversicherung ist besonders wichtig, da kleine Kinder durch Unachtsamkeit und Unwissenheit schnell Schäden und Unfälle verursachen können, für die Sie als Eltern haften müssen. Mit der Hausratversicherung sind alle anfallenden Schäden in ihrer Wohnung und den Kellerräumen abgedeckt und Sie können sogar den Kinderwagen gegen Diebstahl im Hausflur schützen lassen. Interessant wäre vielleicht auch eine Kinder-Unfallversicherung, die Ihnen alle Kosten zahlt, die für Behandlungen nach einem Unfall mit bleibendem Körperschaden entstehen würden. Je früher Sie diese Versicherung abschließen, desto günstiger wird der Beitrag ausfallen.

Die ersten Untersuchungen für das Neugeborene

Für Ihr Neugeborenes sind eine Reihe wichtiger Untersuchungen notwendig, die alle in einer bestimmten Zeit vorgenommen werden müssen und von der Krankenversicherung bezahlt werden. Bereits im Krankenhaus oder auch über Ihre Hebamme erfahren Sie, um welche Untersuchungen es sich handelt und erhalten die notwendigen Unterlagen dafür. Zur Orientierung haben wir für Sie hier noch einmal die gesetzlich festgelegten Erstuntersuchungen zusammengetragen.

Erstversorung im Krankenhaus

– U1 bis 36 Stunden nach der Geburt: Apgar-Test (medizin. Gesundheitscheck des Neugeborenen, untersucht werden Atmung, Puls, Grundtonus, Aussehen und Reflexe)
– Neugeborenen-Screening (Blutabnahme) Vermessen, Wiegen

Beim Kinderarzt

U2 zwischen 3. und 10. Lebenstag: Neurologische Untersuchung auf Reflexe, Wiegen, Vermessen, Hörtest, Untersuchung aller wichtigen Körperteile und Organe, Vitamin K-Verabreichung

U3 zwischen 4. bis 5. Lebenswoche: Untersuchung der altersgerechten Entwicklung des Babys, Informationen über wichtige Impfungen

U4 zwischen 3. und 4. Lebensmonat: Untersuchung von Organen und Körperteilen,Test des Reaktions-, Hör- und Sehvermögens und der Beweglichkeit, erste Impfungen

U5 zwischen 6. und 7. Lebensmonat: Untersuchung der Körperfunktionen und Körperbeherrschung, Beweglichkeit, Hör- und Sehvermögen

U6 zwischen 10. und 12. Lebensmonat: Untersuchung der Körperfunktionen, Körperbeherrschung und Entwicklung der Beweglichkeit, sprachliche Entwicklung und Auffrischungsimpfungen.

Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh einen Kinderarzt zu suchen, damit die Anfangsbetreuung Ihres Neugeborenen in guten Händen liegt. Wer eine Beleghebamme hat, kann auch diese um Rat fragen und sich von ihr einen guten Kinderarzt empfehlen lassen. Zum Wohl Ihres Kindes sollten Sie bei medizinischen Auffälligkeiten in jedem Fall immer direkt ihren Arzt aufsuchen. Dieser wird Ihnen auch sagen, welche zusätzlichen Untersuchungen Ihre Krankenversichung bezahlen würde.

Haben Sie Erfahrungen und Tipps zur Geburt und Krankenversicherung, die Sie mit uns teilen möchten? Dann freuen wir uns auf Ihre Kommentare!

Ihre Meinung