Umzug & Hausratversicherung: Was Sie beachten müssen, wenn Sie umziehen

• Katja Nauck • 8 Kommentare • 

Sie haben einen neuen Job oder die Familie vergrößert sich? Dann wird es wieder Zeit für einen Umzug. Wenn Sie eine Hausratversicherung haben, dürfen Sie nicht vergessen, diese Veränderungen Ihrer Versicherung zu melden. Sonst kann es passieren, dass der Versicherungsschutz nicht mehr greift, wenn ihr Fahrrad gestohlen wird oder Sie einen Wasserschaden in der Wohnung haben. Die folgenden 6 Punkte bereiten Sie vor, damit Ihr gesamter Hausrat bei Umzug auch richtig versichert ist.

Hausratversicherung bei Umzug

Wann melde ich mich bei meiner Versicherung?

Sobald der Umzug fest steht, sollten Sie sich bei der Versicherung per Telefon, E-Mail oder Fax melden. Es ist unbedingt wichtig, dass dies vor Beginn des Einzugs passiert, damit der Versicherungsschutz angepasst werden kann. Erfragen Sie am besten gleichzeitig telefonisch oder per E-Mail eine Bestätigung zum erweiterten Versicherungsschutz. Bis zum Beginn des Umzugs sollten Sie der Versicherung auch die Details zur Größe und Adresse der neuen Wohnung angeben.

Wie lange dauert der Versicherungsschutz?

Die Hausratversicherung endet nicht mit dem Umzug. Sie bezieht sich schließlich auf den gesamten Hausrat, den Sie bei einem Umzug mitnehmen. Der Versicherungsschutz überträgt sich somit beim Umziehen – für die Dauer von 1 bis 3 Monaten (je nach Vertrag), also genug Zeit, um den Umzug durchzuführen – parallel auf die neue Wohnung. Nach 1 bis 3 Monaten endet dann also der Schutz für die alte Wohnung. Wenn Sie nach dieser Zeit jedoch noch in der alten Wohnung leben, dann bleibt weiterhin nur die alte Wohnung versichert. Die neue Wohnung wäre dann eine Zweitwohnung und müsste extra versichert werden. Ganz wichtig: Falls während des Umzugs und Transportes etwas passiert, greift nicht die Hausratversicherung. Hierbei haftet entweder der Spediteur durch eine eigene Haftpflichtversicherung oder Sie schließen eine gesonderte Transportversicherung ab wenn Sie den Umzug selbst duchführen.

Warum kann sich der Versicherungsbeitrag verändern?

Bei einem Wohnungswechsel wird die Versicherung dann grundsätzlich parallel auch auf die neue Wohnung übertragen. Allerdings ist dies auf einen Zeitraum von zwei Monaten begrenzt. Grundvoraussetzung ist dabei, dass der Versicherungsnehmer den Versicherer spätestens zum Einzug in die neue Wohnung über den Wohnungswechsel in Kenntnis setzt. Dabei muss auch die Größe der neuen Wohnung bekannt gegeben werden, da sich damit der Versicherungsbeitrag verändern kann.
Hierzu lässt die Versicherung dem Versicherten ein Formular zur Umzugsprüfung zukommen, mit dessen Hilfe der Wert des neuen Hausrats und damit ein neuer Tarif ermittelt wird. Erhält man dieses Formular nicht automatisch, kann man dies auch bei seiner Versicherung telefonisch anfordern. Alternativ kann mit dem persönlichen Versicherungsvermittler aber auch ein Termin zur Umzugsprüfung vereinbart werden.

Des Weiteren muss der Versicherungsnehmer der Versicherung auch mitteilen, ob die vorherige Wohnung mit besonderen Sicherheitsmerkmalen (z.B. mit einem speziellen Schloss) ausgestattet war und ob diese auch in der neuen Wohnung weiterhin vorhanden sind. Eine Anpassung des Versicherungsbeitrags kann zudem auch durch eine andere Tarifzone zustande kommen. Hier unterscheiden die Hausratversicherungen nach risikoärmeren und risikoreicheren Versicherungsgebieten. Je höher das Risiko, desto höher der Beitrag.

Was bedeutet Unterversicherung?

Bei einem Umzug ist es nicht selten der Fall, dass sich die Wohnfläche verändert. Auch der Hausrat kann an Wert verlieren (weil man Dinge wegwirft) oder an Wert gewinnen (weil man neue Gegenstände kauft). Zu einer Unterversicherung kommt es dann, wenn die Versicherungssumme zum Zeitpunkt eines Versicherungsfalles geringer ist, als der eigentliche Versicherungswert.
Bei einer Hausratversicherung kann der Versicherer einen sogenannten Unterversicherungsverzicht einräumen. Dabei verzichtet der Versicherer im Schadensfall darauf, eine Unterversicherung zu prüfen. Der Wert des eigenen Wohninventars eines Hauses oder einer Wohnung wird dabei dann pauschal anhand der Quadratmeterzahl bemessen. Was bedeutet das in der Praxis?

Ein Beispiel: Die Versicherungssumme beträgt 25.000 Euro, der tatsächliche Wert des Hausrats liegt allerdings bei 40.000 Euro. Es besteht also eine Unterversicherung. Kommt es nun zu einem Schaden, bei der 80% der Wohnungseinrichtung zerstört werden, beträgt der reale Schadenswert 32.000 Euro. Ohne Unterversicherungsverzicht zahlt die Versicherung aber nur 20.000 Euro. Mit dem Verzicht würde die ganze Summe übernommen werden.

Um eine Unterversicherung am besten zu vermeiden, sollte deshalb möglichst genau geschätzt werden, wie hoch der tatsächliche Wert der privaten Gegenstände ist. Nur so kann wirklich gewährleistet werden, dass der Versicherer auch die Beiträge zahlt, die für ihn angemessen sind und er gleichzeitig den Schadensersatz erhält, der bei einem Versicherungsfall entstanden ist.

 

Hausratversicherung bei Umzug kündigen oder wechseln?

Wer darüber nachdenkt, seine Hausratversicherung nach dem Umzug zu wechseln, hat dazu verschiedene Möglichkeiten. Beachten müssen Sie unbedingt die Kündigungsfristen.
Ein Wechsel der Versicherung kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn günstigere Tarife zu gleichen Leistungen verfügbar sind.

Ordentliche Kündigung

Die meisten Hausratversicherungen werden zunächst für ein Jahr lang abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt dabei im Regelfall drei Monate bis zum Vertragsende. Bleibt die Kündigung aus, verlängert sich die Versicherungsdauer um den entsprechenden Zeitraum.

Außerordentliche Kündigung

Daneben gibt es noch die außerordentliche Kündigung, die unverzüglich innerhalb eines Monats erfolgen kann. Möglich wird diese, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt wird:

  • Der Versicherungsbeitrag wird erhöht, ohne dass sich dabei der Leistungsumfang ändert.
  • Sie hatten einen Schadensfall.
  • Sie ziehen mit Ihrem Partner zusammen.
  • Sie ziehen ins Ausland.

Eine außerordentliche Kündigung ist nicht möglich, wenn man selbst die Beitragserhöhung veranlasst, weil man nach dem Umzug den Vertrag erweitern lässt. Nur wenn die Versicherung ihrerseits den Vertrag anpasst, hat man die Möglichkeit dem zu widersprechen und kann außerordentlich kündigen.

Wo bin ich bei einem Umzug ins Ausland versichert?

Sie bleibt wie beschrieben im Inland erhalten, lässt sich jedoch nicht ins Ausland übertragen. Wenn Sie also Deutschland den Rücken kehren und in ein anderes Land ziehen, müssen Sie Ihre Versicherung kündigen und im neuen Wohnort eine andere abschließen. Auch hier gilt jedoch, dass der Versicherungsschutz noch 1 bis 3 Monate für die alte Wohnung besteht.

Was passiert, wenn ich mit meinem Partner zusammenziehe?

Die Angst vor zwei Versicherungsverträgen muss niemanden davon abhalten, sich mit seinem Partner eine Wohnung zu suchen. Es genügt natürlich eine gemeinsame Hausratversicherung für die gemeinsame Wohnung und somit wird die Versicherung gekündigt, die zuletzt abgeschlossen wurde. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass Sie nicht selbst wählen können, welche Versicherung Sie behalten – in jedem Fall bleibt nur die Versicherung mit den älteren Rechten bestehen.

8 Meinungen

  1. Georg sagt:

    Ich danke Ihnen für den interessanten Beitrag. Das ist ein wichtiges Thema um das man sich vor einem Umzug rechtzeitig Gedanken machen muss.
    Mit besten Grüßen,
    Georg von http://www.umzug-villingen-schwenningen.com

  2. Christina sagt:

    Ich werde bald in ein neues Haus umziehen und habe so viel Sachen zu aufpassen, dass ich brauche Ratschlägen, die mir mit der Umzugsfirma, Reinigung, Einpacken usw helfen können. Dieser Artikel hat mir mit dem Tipp über Versicherung sehr geholfen, ich habe über sie vergessen. Bevor ich diesen Artikel gelesen habe, wusste ich nicht, dass ich die Details zur Größe und Adresse der neuen Wohnung der Versicherung bis zum Beginn des Umzugs angeben soll. Mir hat auch die Erwähnung von Versicherungsschutz gefreut, dass der beim Umziehen für die Dauer von 1 bis 3 Monaten (je nach Vertrag) sich überträgt. Ich bin für den Tipps im Artikel sehr dankbar, sie haben mir viel geholfen. http://www.brindlinger.at/unternehmen/jenbach.html

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Christina,

      vielen Dank für Ihren Kommentar und das positive Feedback.
      Wir freuen uns, dass wir Ihnen wieterhelfen konnten!

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  3. Rita Jung sagt:

    Wir Sinn in eine Behi dertengerechte Wohnung am 8.12.gezogen.Mann Kurzzeitpflege kommt Ängste Woche nach Hause.Heute wollten mir Fernseher anschließen schaltet sich ab automatisch.Wer haftet dafür?

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Rita,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Leider können wir Ihr Anliegen nicht nachvollziehen. Haben Sie sich bereits an den Hersteller des Fernsehers gewendet?

      Viele Grüße,
      Patty Kemnitz

  4. Wilfried sagt:

    EIne Frage, meine Freundin wird aus unserer gemeinsamen Wohnung (nach Wohnungstrennung) (Sie ist Versicherungsnehmer der Hausrat) in die alte, von der Oma verlassene Wohnung (jetzt im Heim wohnhaft) einziehen. DIe von Oma verlassene, eigenständige Wohnung im Hause der Tante (Eigentümerin – des dortigen 2 Parteienhaus), besitzt jedoch eine dortige Hausratv. der Oma noch, weil dort ein Schrank sowie Teppiche und Tapeten drin sind. (Also die Wohnung besitzt die Hausratvers!).
    Nun möchte meine Freundin ihre Hausrat kündigen, wegen Doppelvers. Irgendwie wird die Kündigung nicht akzeptiert. Frage warum oder wo ist das Problem. Es wird sonst in der Oma-Wohnung plötzlich 2 Hausrats geben, hmmmmmmm?

    • Patty Kemnitz sagt:

      Hallo Wilfried,

      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Leider haben wir das Schreiben der Versicherung nicht vorliegen, weshalb wir zu diesem Fall keine konkrete Äußerung treffen können.
      Jedoch liegt hier anscheinend keine klassiche Doppelversicherung vor. Bei einer Doppelversicherung hat eine Person beide Versicherungen. Vielleicht könnten Sie die Tante bitten, die Hausratversicherung wegen Risikowegfalls zu kündigen.
      Doch, wie gesagt, leider können wir leider keinen verbindlichen Rat geben.

      Viele Grüße
      Patty Kemnitz

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