Die Top 5 der häufigsten Rechtsstreitigkeiten

Diese Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung

• Katja Nauck • Keine Kommentare • 

Die Deutschen streiten sich gern. Vor allem Berlin ist die Hauptstadt des Rechtsstreits. Pro hundert Einwohner gab es in der Bundeshauptstadt 2012 insgesamt 26,2 Streitfälle. Da ein solcher Rechtsstreit mit sehr hohen Kosten verbunden sein kann, ist es nützlich, von Anfang an durch eine gute Rechtsschutzversicherung abgesichert zu sein. Wir zeigen auf, welche Kosten bei einem Rechtsstreit entstehen können und stellen die 5 Gebiete vor, in denen die häufigsten Rechtsstreitigkeiten geführt werden. In den folgenden Wochen werden wir uns dann einzelnen Rechtsgebieten zuwenden und mögliche Streitpunkte sowie hilfreiche Tipps im Streitfall vorstellen.

Top 5 der häufigsten Rechtsstreitigkeiten

Eine Rechtsschutzversicherung steht Ihnen im Streitfall mit kompetenter Beratung zur Seite und übernimmt alle Kosten der anwaltlichen Beratung. Im konkreten Fall prüft die jeweilige Versicherung vor Zusage die Erfolgsaussichten im Falle eines Prozesses.
Geht es vor Gericht, würde die Rechtsschutzversicherung beim verlorenen Prozess folgende Kosten übernehmen:

Beratungskosten des eigenen Anwalts sowie ggf. Anwaltsgebühren der Gegenseite
– Gerichts- und Prozesskosten
Entschädigungszahlungen für Zeugen, die vor Gericht aussagen
Kosten für Gutachter und Sachverständige (Personen mit einer ausgewiesenen Expertise, die im jeweiligen Fall ein Gutachten erstellen, dass zur Beweisführung herangezogen wird, bei einem Personenunfall wäre das z. B. ein Arzt)
Kosten für Vollstreckungen je Titel (Ein Vollstreckungstitel (d.h.: Titel) ist eine der Voraussetzungen für eine gerichtliche Zwangsvollstreckung)

Kosten eines Zivilverfahrens KS Auxilia

In welcher Höhe Kosten übernommen werden, richtet sich nach der jeweils vereinbarten Versicherungssumme. Geldstrafen oder Bußgelder werden natürlich nicht übernommen, sondern müssen vom Beschuldigten selbst getragen werden. In manchen Rechtsschutzverträgen wird auch eine Selbstbeteiligung vereinbart – die zu übernehmenden Kosten gelten dann abzüglich dieser Selbstbeteiligung.

Übrigens: Bei folgenden Rechtsschutzgebieten gilt eine dreimonatige Wartezeit zwischen Vertragsbeginn und Versicherungsschutz (bei allen anderen Gebieten gilt sofortiger Versicherungsschutz):

    Arbeits-Rechtsschutz
    – Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
    – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
    Steuer-Rechtsschutz
    Sozialgerichts-Rechtsschutz
    Verkehrsverwaltungs-Rechtsschutz

Dass eine Rechtsschutzversicherung sehr nützlich sein kann, zeigen die Rechtsgebiete, in denen es in Deutschland zu den meisten Streitigkeiten kommt.

1. Vertragsrecht

Sie streiten sich mit Ihrem Handyprovider wegen der Rechnung oder haben im Internet eine Ware bestellt, die Sie nie oder beschädigt erreicht? In solchen Fällen greift das sogenannte Vertragsrecht. Die Rechtsschutzversicherung deckt u.a. jene Schäden ab, die Streitigkeiten bezüglich des Vertragsrechts betreffen (wie z. B. den Kauf oder Verkauf von Waren). Weitere Fälle für Vertragsstreitigkeiten wären Konflikte im Bereich Immobilienkauf- und -verkauf oder auch Reisebuchungen. Hier werden jährlich die meisten Schäden reguliert und nicht selten landen die streitenden Parteien vor Gericht. Mit der steigenden Zahl des Online-Shoppings nimmt auch die Zahl der Betrugsverkäufe auf Online-Plattformen zu. Die deutschen Rechtsschutzversicherungen haben im Bereich Vertragsrecht alle Hände voll zu tun und regulieren hier laut GDV die meisten Fälle.

2. Arbeitsrecht

Der Arbeitsplatz ist meist der zweitgrößte Bereich, in dem Versicherungsfälle reguliert werden müssen. Ob es um Mobbing am Arbeitsplatz, unrechtmäßige Kündigungen oder fehlende Gehaltszahlungen geht – das Arbeitsrecht ist ein weiter Bereich, in dem es immer wieder zu Streitigkeiten kommen kann. Nicht selten kann ein fehlerhaft oder schlecht ausgestelltes Arbeitszeugnis eine große Karrierebremse für den Arbeitnehmer darstellen. Da wir die meiste Zeit unseres Lebens am Arbeitsplatz verbringen und er unseren Lebensunterhalt sichert, ist es notwendig sich auch hier gegen Ungerechtigkeiten zu wehren.

3. Mietrecht

Die eigenen 4 Wände sind der dritthäufigste Streitherd in Deutschland. Ob schimmlige Wände, übermäßige Lärmbelästigung durch Mitmieter, fehlerhaft montierte Leitungen oder unrechtmäßige Mieterhöhung – im Mietrecht gibt es immer wieder zahlreiche Streitpunkte, die wir in unserem Blogartikel „Die Top 10 Ihrer Rechte als Mieter“ näher beleuchten. Nur weil etwas im Mietvertrag geregelt ist, heißt das noch lange nicht, dass der Vermieter dies auch so fordern darf. Hier lohnt es sich immer, die Vertragsbedingungen genau nachzulesen und im Zweifelsfall auf anwaltliche Beratung zurückzugreifen.

4. Verkehrsrecht

Jeder Autofahrer weiß, wie schnell man sich ein Knöllchen für Falschparken einhandelt oder bei einer Geschwindigkeitsübertretung vom Blitzer erfasst wird. Ganz abgesehen vom Fahren unter Alkoholeinfluss oder dem Nichtbeachten von Verkehrszeichen, roten Ampeln und Co. Solche Bußgeld-Verfahren landen nicht selten vor Gericht und können mitunter sehr unangenehm werden – vor allem, wenn diese Fälle sich häufen. 2013 machten Verkehrsprozesse mit mehr als 43.000 Fällen etwa ein Achtel der vom Rechtsschutz-Versicherer Roland regulierten Fälle aus.

5. Schadensersatzklagen

Klagen auf Schadensersatz(anspruch) sind auf Platz 5 der häufigsten Gründe, bei denen eine Rechtsschutzversicherung einspringt. Die Fälle, in denen es um Schadenersatz gehen kann, können materieller oder ideeller Natur sein:

    Sturz eines Fußgängers auf öffentlichem oder privatem Gelände
    fehlerhafte Operation oder Behandlung
    Sachschäden von übermütigen Personen z. B. nach einer Party
    materieller Verlust wegen Falschberatung und Betrug des Finanzdienstleisters z. B. bei Aktiengeschäften

Im Einzelfall wird hier vor allem geklärt, ob und inwieweit die Haftpflichtversicherung des Verursachers solche Schäden abdeckt. Kommt es bei schwierigen Fällen allerdings zum Rechtsstreit, unterstützt die Rechtsschutzversicherung von Anfang an die Betreuung des Falles.

Ihre Meinung